Beglaubigte Übersetzungen.
In manchen Fällen, zum Beispiel bei Behördenanträgen, kann es vorkommen, dass Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Beglaubigung, Überbeglaubigung, Apostille – wir regeln das für Sie.
In manchen Fällen, zum Beispiel bei Behördenanträgen, kann es vorkommen, dass Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Es gibt vor Gericht beeidigte Übersetzer, die ermächtigt sind, übersetzte Texte zu beglaubigen. Hierfür verfügen diese Übersetzer über einen speziellen Stempel.
Mit der Beglaubigung bestätigt der ermächtigte Übersetzer, dass der Inhalt der Übersetzung mit dem Inhalt des Ausgangstexts übereinstimmt.
Hierfür werden alle Seiten im Original zusammengeheftet und per Stempel und Unterschrift beglaubigt.
Mit der Beglaubigung bestätigt der ermächtigte Übersetzer, dass der Inhalt der Übersetzung mit dem Inhalt des Ausgangstexts übereinstimmt.
Hierfür werden alle Seiten im Original zusammengeheftet und per Stempel und Unterschrift beglaubigt.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
- der Übersetzer beglaubigt seine eigene Übersetzung
- der beeidigte Übersetzer prüft die Übersetzung eines anderen Übersetzers anhand des Ausgangstextes und beglaubigt auf dieser Basis
- die beglaubigte Übersetzung wird von einem Notar mittels Apostille überbeglaubigt